Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Luckenwalde

Luckenwalde

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Luckenwalde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Luckenwalde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Luckenwalde
Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 2
14943 Luckenwalde
Deutschland

Telefon:

03371 606-0

Fax:

03371 606-200

Email:

poststelle.fa-luckenwalde@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-luckenwalde.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Luckenwalde

Finanzamt Luckenwalde

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Luckenwalde neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 8:00 - 15:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Luckenwalde

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Luckenwalde prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Luckenwalde nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Luckenwalde kann entweder per Telefon 03371 606-0 oder per E-Mail poststelle.fa-luckenwalde@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-luckenwalde.brandenburg.de

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