Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Oranienburg

Oranienburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Oranienburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Oranienburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Oranienburg
Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg
Deutschland

Telefon:

03301 857-0

Fax:

03301 857-334

Email:

poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-oranienburg.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Oranienburg

Finanzamt Oranienburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Oranienburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 7:30 - 15:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Oranienburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Oranienburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Oranienburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Oranienburg kann entweder per Telefon 03301 857-0 oder per E-Mail poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-oranienburg.brandenburg.de

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