Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Angermünde

Angermünde

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Angermünde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Angermünde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Angermünde
Jahnstraße 49
16278 Angermünde
Deutschland

Telefon:

03331 267-0

Fax:

03331 267-200

Email:

poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-angermuende.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Angermünde

Finanzamt Angermünde

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Angermünde neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo.: 7:30 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Mi.: 8:00 - 12:00 Uhr, Do.: 8:00 - 15:00 Uhr,Fr.: 8:00 - 12:00 Uhrund nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Angermünde

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Angermünde prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Angermünde nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Angermünde kann entweder per Telefon 03331 267-0 oder per E-Mail poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-angermuende.brandenburg.de

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