Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Strausberg

Strausberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Strausberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Strausberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Strausberg
Prötzeler Chaussee 12 A
15344 Strausberg
Deutschland

Telefon:

03341 342-0

Fax:

03341 342-2190

Email:

poststelle.fa-strausberg@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-strausberg.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Strausberg

Finanzamt Strausberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Strausberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do.: 8:00 - 14:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Strausberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Strausberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Strausberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Strausberg kann entweder per Telefon 03341 342-0 oder per E-Mail poststelle.fa-strausberg@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-strausberg.brandenburg.de

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