Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Merseburg

Merseburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Merseburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Merseburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Merseburg
Bahnhofstraße 10
6217 Merseburg
Deutschland

Telefon:

03461 8224-0

Fax:

03461 8224-4600

Email:

poststelle@fa-msb.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Merseburg

Finanzamt Merseburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Merseburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Merseburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Merseburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Merseburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Merseburg kann entweder per Telefon 03461 8224-0 oder per E-Mail poststelle@fa-msb.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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