Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Naumburg

Naumburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Naumburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Naumburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Naumburg
Oststraße 26/26 a
6618 Naumburg
Deutschland

Telefon:

03445 238-0

Fax:

03445 238-4600

Email:

poststelle@fa-nbg.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Naumburg

Finanzamt Naumburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Naumburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Naumburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Naumburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Naumburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Naumburg kann entweder per Telefon 03445 238-0 oder per E-Mail poststelle@fa-nbg.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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