Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bautzen

Bautzen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bautzen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bautzen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Bautzen
Wendischer Graben 3
2625 Bautzen
Deutschland

Telefon:

03591 488-0

Fax:

03591 488-8888

Email:

poststelle@fa-bautzen.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Bautzen.de

Kinderfreibetrag Bautzen

Finanzamt Bautzen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bautzen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-15:30, Di 08:00-17:00, Mi 08:00-15:30, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bautzen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bautzen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bautzen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bautzen kann entweder per Telefon 03591 488-0 oder per E-Mail poststelle@fa-bautzen.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Bautzen.de

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