Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Görlitz

Görlitz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Görlitz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Görlitz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Görlitz
Sonnenstraße 7
2826 Görlitz
Deutschland

Telefon:

03581 875-0

Fax:

03581 875-100

Email:

poststelle@fa-goerlitz.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Goerlitz.de

Kinderfreibetrag Görlitz

Finanzamt Görlitz

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Görlitz neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-15:30, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:30, Do 08:00-17:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Görlitz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Görlitz prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Görlitz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Görlitz kann entweder per Telefon 03581 875-0 oder per E-Mail poststelle@fa-goerlitz.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Goerlitz.de

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