Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Löbau

Löbau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Löbau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Löbau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Löbau
Georgewitzer Str.40
2708 Löbau
Deutschland

Telefon:

03585 455-0

Fax:

03585 455-100

Email:

poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Loebau.de

Kinderfreibetrag Löbau

Finanzamt Löbau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Löbau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-15:30, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:30, Do 08:00-17:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Löbau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Löbau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Löbau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Löbau kann entweder per Telefon 03585 455-0 oder per E-Mail poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Loebau.de

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