Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Meißen

Meißen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Meißen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Meißen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Meißen
Heinrich-Heine-Straße 23
1662 Meißen
Deutschland

Telefon:

03521 718-0

Fax:

03521 718-2000

Email:

poststelle@fa-meissen.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Meissen.de

Kinderfreibetrag Meißen

Finanzamt Meißen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Meißen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:30, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Meißen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Meißen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Meißen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Meißen kann entweder per Telefon 03521 718-0 oder per E-Mail poststelle@fa-meissen.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Meissen.de

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