Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Chemnitz

Chemnitz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Chemnitz-Mitte beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Chemnitz-Mitte, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Chemnitz-Mitte
Straße der Nationen 2-4
9111 Chemnitz
Deutschland

Telefon:

0371 467-0

Fax:

0371 467-9000

Email:

poststelle@fa-chemnitz-mitte.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Chemnitz-Mitte.de

Kinderfreibetrag Chemnitz

Finanzamt Chemnitz-Mitte

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Chemnitz-Mitte neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-16:00, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-14:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Chemnitz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Chemnitz-Mitte prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Chemnitz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Chemnitz-Mitte kann entweder per Telefon 0371 467-0 oder per E-Mail poststelle@fa-chemnitz-mitte.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Chemnitz-Mitte.de

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