Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Freiberg

Freiberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freiberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freiberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Freiberg
Brückenstr.1
9599 Freiberg
Deutschland

Telefon:

03731 379-0

Fax:

03731 379-999

Email:

poststelle@fa-freiberg.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Freiberg.de

Kinderfreibetrag Freiberg

Finanzamt Freiberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freiberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-15:30, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:30, Do 08:00-17:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Freiberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Freiberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Freiberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Freiberg kann entweder per Telefon 03731 379-0 oder per E-Mail poststelle@fa-freiberg.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Freiberg.de

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