Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Stollberg

Stollberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stollberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stollberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Stollberg
Hohensteiner Straße 54
9366 Stollberg
Deutschland

Telefon:

037296 522-0

Fax:

037296 522-9000

Email:

poststelle@fa-stollberg.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Stollberg.de

Kinderfreibetrag Stollberg

Finanzamt Stollberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stollberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:30, Di 07:30-17:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Stollberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Stollberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Stollberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Stollberg kann entweder per Telefon 037296 522-0 oder per E-Mail poststelle@fa-stollberg.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Stollberg.de

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