Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Leipzig

Leipzig

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Leipzig II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Leipzig II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Leipzig II
Nordplatz 11
4105 Leipzig
Deutschland

Telefon:

0341 559-0

Fax:

0341 559-2505

Email:

poststelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Leipzig-II.de

Kinderfreibetrag Leipzig

Finanzamt Leipzig II

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Leipzig II neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-14:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-14:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Leipzig

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Leipzig II prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Leipzig nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Leipzig II kann entweder per Telefon 0341 559-0 oder per E-Mail poststelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Leipzig-II.de

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