Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Oschatz

Oschatz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Oschatz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Oschatz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Oschatz
Dresdener Str.77
4758 Oschatz
Deutschland

Telefon:

03435 978-0

Fax:

03435 978-366

Email:

poststelle@fa-oschatz.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Oschatz.de

Kinderfreibetrag Oschatz

Finanzamt Oschatz

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Oschatz neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-16:00, Di 08:00-17:00, Mi 08:00-15:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Oschatz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Oschatz prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Oschatz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Oschatz kann entweder per Telefon 03435 978-0 oder per E-Mail poststelle@fa-oschatz.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Oschatz.de

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