Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Rostock

Rostock

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rostock beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rostock, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Rostock
Möllner Str. 13
18109 Rostock
Deutschland

Telefon:

(0381)12845-0

Fax:

(0381)12845 4300

Email:

poststelle@finanzamt-rostock.de

Webseite:

www.finanzamt-rostock.de

Kinderfreibetrag Rostock

Finanzamt Rostock

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rostock neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo Di Do Fr 08.30-12.00 Uhr, Di 13.30 - 17.00 Uhr, Do 13.30 - 16.00 Uhr, Mi geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Rostock

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Rostock prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Rostock nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Rostock kann entweder per Telefon (0381)12845-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-rostock.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-rostock.de

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