Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kiel

Kiel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kiel-Nord beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kiel-Nord, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Kiel-Nord
Holtenauer Str. 183
24118 Kiel
Deutschland

Telefon:

0431 8819-0

Fax:

0431 8819-1200

Email:

poststelle@fa-kiel-nord.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Kiel

Finanzamt Kiel-Nord

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kiel-Nord neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 14:30 - 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kiel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kiel-Nord prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kiel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kiel-Nord kann entweder per Telefon 0431 8819-0 oder per E-Mail poststelle@fa-kiel-nord.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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