Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wismar

Wismar

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wismar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wismar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Wismar
Philosophenweg 1
23970 Wismar
Deutschland

Telefon:

03841444-0

Fax:

03841/44450300

Email:

poststelle@finanzamt-wismar.de

Webseite:

www.finanzamt-wismar.de

Kinderfreibetrag Wismar

Finanzamt Wismar

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wismar neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00-12.00, Di 14.00-16.00 und Do 14.00-18.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wismar

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wismar prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wismar nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wismar kann entweder per Telefon 03841444-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-wismar.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-wismar.de

Andere Dienstleistungen