Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Greifswald

Greifswald

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Greifswald beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Greifswald, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Greifswald
Am Gorzberg Haus 11
17489 Greifswald
Deutschland

Telefon:

03834/5352-0

Fax:

03834/53523300

Email:

poststelle@finanzamt-greifswald.de

Webseite:

www.finanzamt-greifswald.de

Kinderfreibetrag Greifswald

Finanzamt Greifswald

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Greifswald neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00 - 18.00 Uhr, Mo, Mi, Do 14.00 - 15.30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Greifswald

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Greifswald prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Greifswald nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Greifswald kann entweder per Telefon 03834/5352-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-greifswald.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-greifswald.de

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