Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hagenow

Hagenow

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hagenow beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hagenow, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Hagenow
Steegener Chaussee 8
19230 Hagenow
Deutschland

Telefon:

03883/6700

Fax:

03883 670500

Email:

poststelle@finanzamt-hagenow.de

Webseite:

www.finanzamt-hagenow.de

Kinderfreibetrag Hagenow

Finanzamt Hagenow

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hagenow neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hagenow

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hagenow prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hagenow nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hagenow kann entweder per Telefon 03883/6700 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-hagenow.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-hagenow.de

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