Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gera

Gera

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gera beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gera, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Thüringen

Anschrift:

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Str.1
7548 Gera
Deutschland

Telefon:

0365/639-0

Fax:

0365/6391491

Email:

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Gera

Finanzamt Gera

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gera neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO / MI: 7.30 UHR - 15.00 Uhr DI / DO: 7.30 UHR - 18.00 UHR, FR: 7.30 UHR -12.00 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gera

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gera prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gera nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gera kann entweder per Telefon 0365/639-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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