Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Jena

Jena

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Jena beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Jena, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Thüringen

Anschrift:

Finanzamt Jena
Leutragraben 8
7743 Jena
Deutschland

Telefon:

(03641)378-0

Fax:

03641/378653

Email:

poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Jena

Finanzamt Jena

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Jena neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO - MI: 8.00 UHR - 15.30 UHR DO: 8.00 UHR - 18.00 UHR, FR: 8.00 UHR - 12.00 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Jena

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Jena prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Jena nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Jena kann entweder per Telefon (03641)378-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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