Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Suhl

Suhl

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Suhl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Suhl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Thüringen

Anschrift:

Finanzamt Suhl
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Deutschland

Telefon:

03681/73-0

Fax:

03681/733512

Email:

poststelle@finanzamt-suhl.thueringen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Suhl

Finanzamt Suhl

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Suhl neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO - MI: 8.00 UHR - 16.00 UHR DO: 8.00 UHR - 18.00 UHR , FR: 8.00 UHR - 12.00UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Suhl

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Suhl prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Suhl nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Suhl kann entweder per Telefon 03681/73-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-suhl.thueringen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen