Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Leck

Leck

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nordfriesland beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nordfriesland, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Nordfriesland
Eesacker Str. 11 a
25917 Leck
Deutschland

Telefon:

04662 85-0

Fax:

04662 85-266

Email:

poststelle@fa-nordfriesland.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Leck

Finanzamt Nordfriesland

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nordfriesland neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Leck

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nordfriesland prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Leck nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nordfriesland kann entweder per Telefon 04662 85-0 oder per E-Mail poststelle@fa-nordfriesland.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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