Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Duisburg

Duisburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Duisburg-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Duisburg-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Duisburg-Süd
Landfermannstr. 25
47051 Duisburg
Deutschland

Telefon:

0203 3001-0

Fax:

0800 10092675109

Email:

Service@FA-5109.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Duisburg-Sued.de

Kinderfreibetrag Duisburg

Finanzamt Duisburg-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Duisburg-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u.Informationsstelle,Mo,Mi-Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr ,Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Duisburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Duisburg-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Duisburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Duisburg-Süd kann entweder per Telefon 0203 3001-0 oder per E-Mail Service@FA-5109.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Duisburg-Sued.de

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