Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Essen

Essen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Essen-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Essen-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Essen-Süd
Altendorfer Str. 129
45143 Essen
Deutschland

Telefon:

0201 1894-0

Fax:

0800 10092675112

Email:

Service@FA-5112.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Essen-Sued.de

Kinderfreibetrag Essen

Finanzamt Essen-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Essen-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Zusätzlich nur Bürgerservice,Mo,Di,Do,Fr bereits ab 7 Uhr ,Do auch 12:00 - 18:00 Uhr,Nur eingeschränkter ServiceÜ,Andere Stellen: geschlossenÜ

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Essen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Essen-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Essen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Essen-Süd kann entweder per Telefon 0201 1894-0 oder per E-Mail Service@FA-5112.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Essen-Sued.de

Andere Dienstleistungen