Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Geldern

Geldern

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Geldern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Geldern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Geldern
Am Nierspark 25
47608 Geldern
Deutschland

Telefon:

02831 127-0

Fax:

0800 10092675113

Email:

Service@FA-5113.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Geldern.de

Kinderfreibetrag Geldern

Finanzamt Geldern

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Geldern neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center,Montag - Mittwoch 7:00-12:00 ,Uhr,Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr,Freitags geschlossen.

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Geldern

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Geldern prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Geldern nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Geldern kann entweder per Telefon 02831 127-0 oder per E-Mail Service@FA-5113.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Geldern.de

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