Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kleve

Kleve

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kleve beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kleve, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Kleve
Emmericher Str. 182
47533 Kleve
Deutschland

Telefon:

02821 803-1020

Fax:

0800 10092675116

Email:

Service@FA-5116.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Kleve.de

Kinderfreibetrag Kleve

Finanzamt Kleve

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kleve neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service u. Informationsstelle,Mo,Mi,Do,Fr 07.30-12.00 Uhr ,Di 07.30-15.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kleve

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kleve prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kleve nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kleve kann entweder per Telefon 02821 803-1020 oder per E-Mail Service@FA-5116.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Kleve.de

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