Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Krefeld

Krefeld

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Krefeld beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Krefeld, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Krefeld
Grenzstr. 100
47799 Krefeld
Deutschland

Telefon:

02151 854-0

Fax:

0800 10092675117

Email:

Service@FA-5117.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Krefeld.de

Kinderfreibetrag Krefeld

Finanzamt Krefeld

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Krefeld neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten SIST,Mo-Do 07.00-12.00 Uhr ,Di 12.00-17.00 Uhr,Freitag geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Krefeld

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Krefeld prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Krefeld nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Krefeld kann entweder per Telefon 02151 854-0 oder per E-Mail Service@FA-5117.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Krefeld.de

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