Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Moers

Moers

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Moers beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Moers, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Moers
Unterwallstr. 1
47441 Moers
Deutschland

Telefon:

02841 208-0

Fax:

0800 10092675119

Email:

Service@FA-5119.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Moers.de

Kinderfreibetrag Moers

Finanzamt Moers

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Moers neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u.Informationsstelle,Montag-Freitag von 7.30-12.00 ,Dienstag von 7.30-17.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Moers

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Moers prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Moers nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Moers kann entweder per Telefon 02841 208-0 oder per E-Mail Service@FA-5119.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Moers.de

Andere Dienstleistungen