Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mülheim

Mülheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mülheim an der Ruhr beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mülheim an der Ruhr, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Mülheim an der Ruhr
Wilhelmstr. 7
45468 Mülheim
Deutschland

Telefon:

0208 3001-0

Fax:

0800 10092675120

Email:

Service@FA-5120.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Muelheim-Ruhr.de

Kinderfreibetrag Mülheim

Finanzamt Mülheim an der Ruhr

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mülheim an der Ruhr neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u.Informationsstelle,Mo.,Di., Fr: 08:00-12:00 Uhr, ,Do. 07:00-17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mülheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mülheim an der Ruhr prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mülheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mülheim an der Ruhr kann entweder per Telefon 0208 3001-0 oder per E-Mail Service@FA-5120.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Muelheim-Ruhr.de

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