Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Neuss

Neuss

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neuss beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neuss, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Neuss
Hammfelddamm 9
41460 Neuss
Deutschland

Telefon:

02131 6656-0

Fax:

0800 10092675122

Email:

Service@FA-5122.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Neuss.de

Kinderfreibetrag Neuss

Finanzamt Neuss

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neuss neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- / Informationsstelle,Mo - Fr 7:30 - 12:00 Uhr ,Do 13:30 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Neuss

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Neuss prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Neuss nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Neuss kann entweder per Telefon 02131 6656-0 oder per E-Mail Service@FA-5122.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Neuss.de

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