Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Remscheid

Remscheid

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Remscheid beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Remscheid, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Remscheid
Wupperstr. 10
42897 Remscheid
Deutschland

Telefon:

02191 961-0

Fax:

0800 10092675126

Email:

Service@FA-5126.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Remscheid.de

Kinderfreibetrag Remscheid

Finanzamt Remscheid

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Remscheid neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechstunden Service-Stelle,Mo-Fr 08.00-11.30 ,Di auch 13.30-16.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Remscheid

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Remscheid prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Remscheid nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Remscheid kann entweder per Telefon 02191 961-0 oder per E-Mail Service@FA-5126.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Remscheid.de

Andere Dienstleistungen