Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wuppertal

Wuppertal

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wuppertal-Elberfeld beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Wuppertal-Elberfeld
Kasinostr. 12
42103 Wuppertal
Deutschland

Telefon:

0202 489-0

Fax:

0800 10092675132

Email:

Service@FA-5132.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Wuppertal-Elberfeld.de

Kinderfreibetrag Wuppertal

Finanzamt Wuppertal-Elberfeld

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wuppertal-Elberfeld neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo,Do, Fr 08.30-12.00 Uhr, ,Di 07.00-12.00 Uhr,Do 13.30-17.00 Uhr,,Mittwochs geschlossenÜ

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wuppertal

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wuppertal nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wuppertal-Elberfeld kann entweder per Telefon 0202 489-0 oder per E-Mail Service@FA-5132.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Wuppertal-Elberfeld.de

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