Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Aachen

Aachen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Aachen-Kreis beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Aachen-Kreis, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Aachen-Kreis
Krefelder Straße 210
52070 Aachen
Deutschland

Telefon:

0241 469-0

Fax:

0800 10092675202

Email:

Service@FA-5202.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Aachen-Kreis.de

Kinderfreibetrag Aachen

Finanzamt Aachen-Kreis

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Aachen-Kreis neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr ,Mo. auch 12.00 - 17.00 Uhr,und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Aachen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Aachen-Kreis prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Aachen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Aachen-Kreis kann entweder per Telefon 0241 469-0 oder per E-Mail Service@FA-5202.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Aachen-Kreis.de

Andere Dienstleistungen