Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Neumünster

Neumünster

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neumünster beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neumünster, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Neumünster
Bahnhofstr. 9
24534 Neumünster
Deutschland

Telefon:

04321 496-0

Fax:

04321 496-189

Email:

poststelle@fa-neumuenster.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Neumünster

Finanzamt Neumünster

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neumünster neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. bis Mi. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Neumünster

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Neumünster prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Neumünster nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Neumünster kann entweder per Telefon 04321 496-0 oder per E-Mail poststelle@fa-neumuenster.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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