Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bergheim

Bergheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bergheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bergheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Bergheim
Rathausstr. 3
50126 Bergheim
Deutschland

Telefon:

02271 82-0

Fax:

0800 10092675203

Email:

Service@FA-5203.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Bergheim.de

Kinderfreibetrag Bergheim

Finanzamt Bergheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bergheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo-Mi 8:00 - 12:00 Uhr ,Do 7:00 - 16:30 Uhr,Fr. für Publikum geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bergheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bergheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bergheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bergheim kann entweder per Telefon 02271 82-0 oder per E-Mail Service@FA-5203.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Bergheim.de

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