Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Oldenburg

Oldenburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ostholstein beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ostholstein, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Ostholstein
Lankenstr. 1
23758 Oldenburg
Deutschland

Telefon:

04361 497-0

Fax:

04361 497-111

Email:

poststelle@fa-ostholstein.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Oldenburg

Finanzamt Ostholstein

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ostholstein neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 13:30 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Oldenburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ostholstein prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Oldenburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ostholstein kann entweder per Telefon 04361 497-0 oder per E-Mail poststelle@fa-ostholstein.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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