Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Siegburg

Siegburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Siegburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Siegburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Siegburg
Mühlenstr. 19
53721 Siegburg
Deutschland

Telefon:

02241 105-0

Fax:

0800 10092675220

Email:

Service@FA-5220.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Siegburg.de

Kinderfreibetrag Siegburg

Finanzamt Siegburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Siegburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Servicestelle:,Mo 7.00 - 17.00 Uhr, ,Di, Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr,,mittwochs geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Siegburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Siegburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Siegburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Siegburg kann entweder per Telefon 02241 105-0 oder per E-Mail Service@FA-5220.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Siegburg.de

Andere Dienstleistungen