Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wipperfürth

Wipperfürth

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wipperfürth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wipperfürth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Wipperfürth
Am Stauweiher 3
51688 Wipperfürth
Deutschland

Telefon:

02267 870-0

Fax:

0800 10092675221

Email:

Service@FA-5221.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Wipperfuerth.de

Kinderfreibetrag Wipperfürth

Finanzamt Wipperfürth

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wipperfürth neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo.-Fr. 07.30-12.00 Uhr ,Di. auch 13.30-17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wipperfürth

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wipperfürth prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wipperfürth nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wipperfürth kann entweder per Telefon 02267 870-0 oder per E-Mail Service@FA-5221.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Wipperfuerth.de

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