Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Brühl

Brühl

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Brühl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Brühl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Brühl
Kölnstr. 104
50321 Brühl
Deutschland

Telefon:

02232 703-0

Fax:

0800 10092675224

Email:

Service@FA-5224.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Bruehl.de

Kinderfreibetrag Brühl

Finanzamt Brühl

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Brühl neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo-Fr 07.30 - 12.00 ,Do 13.30 - 17.00,Tel.-Durchwahl:-1750

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Brühl

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Brühl prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Brühl nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Brühl kann entweder per Telefon 02232 703-0 oder per E-Mail Service@FA-5224.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Bruehl.de

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