Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Leverkusen

Leverkusen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Leverkusen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Leverkusen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Leverkusen
Marie-Curie-Str. 2
51377 Leverkusen
Deutschland

Telefon:

0214 89280-0

Fax:

0800 10092675230

Email:

Service@FA-5230.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Leverkusen.de

Kinderfreibetrag Leverkusen

Finanzamt Leverkusen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Leverkusen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u.Informationsstelle,Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr ,Di 8.00 - 18.00 Uhr,Freitags geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Leverkusen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Leverkusen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Leverkusen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Leverkusen kann entweder per Telefon 0214 89280-0 oder per E-Mail Service@FA-5230.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Leverkusen.de

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