Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ahaus

Ahaus

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ahaus beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ahaus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Ahaus
Vredener Dyk 2
48683 Ahaus
Deutschland

Telefon:

02561 929-0

Fax:

0800 10092675301

Email:

Service@FA-5301.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Ahaus.de

Kinderfreibetrag Ahaus

Finanzamt Ahaus

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ahaus neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ahaus

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ahaus prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ahaus nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ahaus kann entweder per Telefon 02561 929-0 oder per E-Mail Service@FA-5301.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Ahaus.de

Andere Dienstleistungen