Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Arnsberg

Arnsberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Arnsberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Arnsberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Arnsberg
Rumbecker Straße 36
59821 Arnsberg
Deutschland

Telefon:

02931 875-0

Fax:

0800 10092675303

Email:

Service@FA-5303.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Arnsberg.de

Kinderfreibetrag Arnsberg

Finanzamt Arnsberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Arnsberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Arnsberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Arnsberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Arnsberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Arnsberg kann entweder per Telefon 02931 875-0 oder per E-Mail Service@FA-5303.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Arnsberg.de

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