Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Beckum

Beckum

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Beckum beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Beckum, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Beckum
Paterweg 25
59269 Beckum
Deutschland

Telefon:

02521 25-0

Fax:

0800 10092675304

Email:

Service@FA-5304.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Beckum.de

Kinderfreibetrag Beckum

Finanzamt Beckum

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Beckum neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo,Di,Fr 07.30-12.00 Uhr ,Mo u. Di 13.30-15.00 Uhr,Do 07.30-17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Beckum

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Beckum prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Beckum nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Beckum kann entweder per Telefon 02521 25-0 oder per E-Mail Service@FA-5304.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Beckum.de

Andere Dienstleistungen