Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Borken

Borken

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Borken beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Borken, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Borken
Nordring 184
46325 Borken
Deutschland

Telefon:

02861 938-0

Fax:

0800 10092675307

Email:

Service@FA-5307.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Borken.de

Kinderfreibetrag Borken

Finanzamt Borken

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Borken neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo - Mi 07.30 - 15.00 Uhr ,Do 07.30 - 17.30 Uhr,und Fr 07.30 - 12.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Borken

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Borken prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Borken nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Borken kann entweder per Telefon 02861 938-0 oder per E-Mail Service@FA-5307.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Borken.de

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