Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Steinfurt

Steinfurt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Steinfurt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Steinfurt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Steinfurt
Ochtruper Str. 2
48565 Steinfurt
Deutschland

Telefon:

02551 17-0

Fax:

0800 10092675311

Email:

Service@FA-5311.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Steinfurt.de

Kinderfreibetrag Steinfurt

Finanzamt Steinfurt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Steinfurt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Steinfurt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Steinfurt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Steinfurt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Steinfurt kann entweder per Telefon 02551 17-0 oder per E-Mail Service@FA-5311.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Steinfurt.de

Andere Dienstleistungen