Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dortmund

Dortmund

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dortmund-West beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dortmund-West, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Dortmund-West
Märkische Straße 124
44141 Dortmund
Deutschland

Telefon:

0231 9581-0

Fax:

0800 10092675314

Email:

Service@FA-5314.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Dortmund-West.de

Kinderfreibetrag Dortmund

Finanzamt Dortmund-West

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dortmund-West neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Bürgerbüro,Montag - Mittwoch 7.30 -12.30 , Freitag 7.30 - 12.00,Donnerstag 7.30 - 17.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dortmund

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dortmund-West prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dortmund nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dortmund-West kann entweder per Telefon 0231 9581-0 oder per E-Mail Service@FA-5314.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Dortmund-West.de

Andere Dienstleistungen