Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dortmund

Dortmund

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dortmund-Hörde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dortmund-Hörde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Dortmund-Hörde
Niederhofener Str. 3
44263 Dortmund
Deutschland

Telefon:

0231 4103-0

Fax:

0800 10092675315

Email:

Service@FA-5315.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Dortmund-Hoerde.de

Kinderfreibetrag Dortmund

Finanzamt Dortmund-Hörde

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dortmund-Hörde neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dortmund

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dortmund-Hörde prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dortmund nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dortmund-Hörde kann entweder per Telefon 0231 4103-0 oder per E-Mail Service@FA-5315.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Dortmund-Hoerde.de

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