Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gelsenkirchen

Gelsenkirchen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gelsenkirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gelsenkirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Gelsenkirchen
Ludwig-Erhard-Str. 7
45891 Gelsenkirchen
Deutschland

Telefon:

0209 173-0

Fax:

0800 10092675319

Email:

Service@FA-5319.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Gelsenkirchen.de

Kinderfreibetrag Gelsenkirchen

Finanzamt Gelsenkirchen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gelsenkirchen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Bürgerservice,Mo - Di 07.00 - 12.00 Uhr ,Mittwochs geschlossen,Do 07.00 - 17.00 Uhr,Fr 07.00 - 12.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gelsenkirchen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gelsenkirchen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gelsenkirchen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gelsenkirchen kann entweder per Telefon 0209 173-0 oder per E-Mail Service@FA-5319.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Gelsenkirchen.de

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